Elektriker in 59755 Arnsberg
Elektro Bendler GmbH – Ihr zuverlässiger Elektriker in Arnsberg (4,7 ⭐)
Die Elektro Bendler GmbH ist Ihr professioneller Ansprechpartner für alle elektrotechnischen Dienstleistungen in Arnsberg und Umgebung. Mit Sitz in der Zu den Ohlwiesen 4, 59755 Arnsberg, bietet das Unternehmen hochwertige Elektroinstallationen, Reparaturen und Wartungen für Privathaushalte, Gewerbe und Industrie.
Das erfahrene Team der Elektro Bendler GmbH überzeugt mit präziser Arbeit, modernster Technik und zuverlässigem Kundenservice. Zu den Leistungen gehören:
✅ Elektroinstallation & Stromverteilung (Neubau & Sanierung)
✅ Smart-Home-Lösungen & Gebäudeautomation
✅ Beleuchtungssysteme & LED-Technik
✅ Photovoltaikanlagen & Energiesparlösungen
✅ Notdienst & Störungsbehebung (schnell & kompetent)
✅ Prüfungen nach DGUV V3 & E-Check
✔ Top-Bewertung (4,7/5) – Kundenzufriedenheit steht an erster Stelle
✔ Lokal & vertrauenswürdig – Jahrelange Erfahrung in Arnsberg
✔ Schnelle Hilfe & transparente Abrechnung – Fairer Service ohne versteckte Kosten
✔ Individuelle Beratung – Lösungen für jedes Projekt
Ob Notfall, Modernisierung oder Planung neuer Elektrosysteme – die Elektro Bendler GmbH setzt auf Qualität, Sicherheit und Innovation. Vertrauen Sie auf einen zertifizierten Fachbetrieb, der Ihre Elektroanlage perfekt umsetzt!
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LED Leuchtensanierung in unserer Praxis sehr zuverlässig und deutlich günstiger als Konkurrenzangebot. Gut gemacht! www.die-hausaerzte-am-dom.de
Vorsicht vor diesem Geschäftsgebaren !!! Ende 2017 wurde Fa. Bendler der Auftrag erteilt ein Hausbussystem zu modernisieren. Es wurde der Austausch von Schalterelementen zur Temperaturregelung angeboten. Ca. 20 Stck. zum je ca. 230 €/Stck. Der Gf der gleichnamigen Fa. gab gegenüber Zeugen an, daß einige der vorhandenen Schalter defekt seien. Das hat sich als unwahr herausgestellt. Auf mehrfache schriftliche Nachfrage, welche der Elemente defekt seien, gab es keine Antwort. Diese Tatsachenbehauptung ist durch eidesstattliche Versicherung belegbar! „Zitat § 263 StGB (Quelle: Bundesamt für Justiz) (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.“ Demzufolge ist m. E der Tatbestand eindeutig zu bewerten. Ein besonderes Geschmäckle liegt in der Tatsache, daß sich der Gf von seinem Lieferanten der Schaltelemente zu einer Skifreizeit einladen ließ. Ist es heutzutage nicht mehr möglich sein Geld, ohne meiner Meinung nach mit grenzüberschreitenden Machenschaften zu verdienen? Anderer Vorfall (2018), diesmal betrieblich veranlasst: Einer der Mitgeschäftsführer der Fa. Bendler beschädigte im Rahmen einer Maschinenreparatur einen Mehrfachproportionalventilblock einer Produktionseinheit, indem die Anschlussplatte des Ventils verkehrt herum eingebaut wurde und vier Gewinde mit erheblichem Kraftaufwand zerstört wurden. Es wurde m. E. zunächst versucht den Schaden zu verschleiern, indem ich gebeten wurde einen unserer Mitarbeiter damit zu beauftragen die Schrauben festzuziehen. Im Nachgang gab der Mitgeschäftsführer der Fa.Bendler gegenüber unserer Gf an, der Inbusschlüssel sei abgebrochen. Einer unserer Mitarbeiter stellte daraufhin den Schaden fest. Ergebnis: Nach Weigerung der Fa. Bendler, den Schaden anzuerkennen, war eine Gerichtsverhandlung, in dem mittels Vergleich der Großteil der Beschädigung durch Fa. Bendler übernommen werden musste. Ein derartiges Geschäftsgebaren spottet jeder Beschreibung und beschädigt das Vertrauen in das „ehrbare“ Handwerk erheblich !