Storming XXL
25. March 2026
Heute bin ich im öffentlichen Strassenverkehr von einem Fahrzeug dieser Firma im Reissverschlussverfahren mutwillig "abgedrängelt" worden. Der Fahrer hat die Geschwindigkeit nämlich unvermittelt schlagartig erhöht obwohl ich den Fahrtrichtungsanzeiger bereits betätigt hatte. Dieses Verhalten wird von mir zuerst als Verstoss gem. § 1 der StvO angezeigt. Einen Arbeitsauftrag würde ich dieser Fa. nicht mehr erteilen da ich mit dem erlebten rücksichtslosen Verhalten des Fahrers Rückschlüsse auf die Gebahren dieser Firma ziehe.