Jochen Müller
25. March 2026
LED Leuchtensanierung in unserer Praxis sehr zuverlässig und deutlich günstiger als Konkurrenzangebot. Gut gemacht! www.die-hausaerzte-am-dom.de
Jochen Müller
25. March 2026
LED Leuchtensanierung in unserer Praxis sehr zuverlässig und deutlich günstiger als Konkurrenzangebot. Gut gemacht! www.die-hausaerzte-am-dom.de
Martin Vogt
25. March 2026
Vorsicht vor diesem Geschäftsgebaren !!! Ende 2017 wurde Fa. Bendler der Auftrag erteilt ein Hausbussystem zu modernisieren. Es wurde der Austausch von Schalterelementen zur Temperaturregelung angeboten. Ca. 20 Stck. zum je ca. 230 €/Stck. Der Gf der gleichnamigen Fa. gab gegenüber Zeugen an, daß einige der vorhandenen Schalter defekt seien. Das hat sich als unwahr herausgestellt. Auf mehrfache schriftliche Nachfrage, welche der Elemente defekt seien, gab es keine Antwort. Diese Tatsachenbehauptung ist durch eidesstattliche Versicherung belegbar! „Zitat § 263 StGB (Quelle: Bundesamt für Justiz) (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.“ Demzufolge ist m. E der Tatbestand eindeutig zu bewerten. Ein besonderes Geschmäckle liegt in der Tatsache, daß sich der Gf von seinem Lieferanten der Schaltelemente zu einer Skifreizeit einladen ließ. Ist es heutzutage nicht mehr möglich sein Geld, ohne meiner Meinung nach mit grenzüberschreitenden Machenschaften zu verdienen? Anderer Vorfall (2018), diesmal betrieblich veranlasst: Einer der Mitgeschäftsführer der Fa. Bendler beschädigte im Rahmen einer Maschinenreparatur einen Mehrfachproportionalventilblock einer Produktionseinheit, indem die Anschlussplatte des Ventils verkehrt herum eingebaut wurde und vier Gewinde mit erheblichem Kraftaufwand zerstört wurden. Es wurde m. E. zunächst versucht den Schaden zu verschleiern, indem ich gebeten wurde einen unserer Mitarbeiter damit zu beauftragen die Schrauben festzuziehen. Im Nachgang gab der Mitgeschäftsführer der Fa.Bendler gegenüber unserer Gf an, der Inbusschlüssel sei abgebrochen. Einer unserer Mitarbeiter stellte daraufhin den Schaden fest. Ergebnis: Nach Weigerung der Fa. Bendler, den Schaden anzuerkennen, war eine Gerichtsverhandlung, in dem mittels Vergleich der Großteil der Beschädigung durch Fa. Bendler übernommen werden musste. Ein derartiges Geschäftsgebaren spottet jeder Beschreibung und beschädigt das Vertrauen in das „ehrbare“ Handwerk erheblich !
Daniel Oehler
25. March 2026
Nina Eggers
25. March 2026
Luca Lind
25. March 2026