Re Tro
25. March 2026
Unternehmen wurde per E-Mail gebeten Defekte Waschmaschine auf Reparatur zu prüfen, es wurde kein Direkter Auftrag erteilt. Eine Zeit wurde ausgemacht, im besagten Zeitraum wurde trotz Anwesenheit Der Kunden kein Mitarbeiter gesehen. Außerhalb des vereinbarten Termins wurde ohne Zusage des Kunden in seinem Briefkasten ein neuer Termin vereinbart. Tage später kam eine Rechnung für Anfahrtskosten ohne vorherigem Kostenvoranschlag oder irgendeiner Schließung eines Dienstleistungsvertrages per E-Mail, auf welche Das Unternehmen nach BGB Urteil von 2014 keinerlei Anspruch besitzt, da im Vorfeld kein Vertrag geschlossen wurde. Das Unternehmen hatte zuvor hinterrücks versucht entsprechende Fahrtkosten beim Jobcenter des potenziellen Kundens einzufordern, dies geschah ohne Wissen des Kunden. Man nahm wohl an Das Jobcenter würde für eine dahergeholte Unrechtmäßige Rechnung aufkommen und den Kunden entsprechendes Geld vom Bürgergeld abziehen. Ziemlich Unseriöse Geschäftspraktiken, man muss sich fragen wieviele Kunden seit Der Gesetzesänderung 2014 ohne Kostenvoranschlag eine Rechnung widerrechltich erhalten haben müssen, und diese dann gezahlt haben, obwohl besagte Rechnungen von Dienstleistern/Handwerksbetrieben ohne vorherigen Vertrag zB für Anfahrtskosten ungültig sind. Mitlerweile droht Das Unternehmen mit einem Inkassobüro, vermutlich weil sich keine Anwaltliche Lösung dieser Abzockermasche durchsetzen lässt. Auch diese Form Der Geschäftspraktik sehr dubios. Nicht zu empfehlen !