Tino Eichstaedt
25. March 2026
Halbfertige Arbeit, Anwalt. Der Reihe nach: Eine "schlüsselfertige" Solaranlage mit 27kWp von einem lokalen Solarteur sollte es werden. Der erste Eindruck und zwei Ortstermine waren gut, deshalb ging der Auftrag im Februar ´24 an Herrn Schulz. Anfang März startete die Montage. Herr Schulz war oft abwesend und ließ seinen Mitarbeiter allein werkeln. Entsprechend lange hat die Montage gedauert. Die Größe der Anlage wurde wunschgemäß maximiert. Mitte März, zwei Tage nach der Montage haben wir, wie vereinbart, eine Abschlagsrechnung über 80% des Auftragswertes erhalten und beglichen. Die Zählersetzung Ende April schlägt fehl, weil Herr Schulz keinen Rundsteuerempfänger (TRE) installiert hat (Anlage > 25kWp). Es folgen Schuldzuweisungen ans CUN, Herr Schulz erklärt sich bereit, den TRE kurzfristig nachzurüsten. Dann Funkstille: Tagelang, Wochenlang, Monatelang keine Antwort auf Telefonate, emails, Messenger. Dann erste und zweite Mahnung per Einschreiben. Interessant dabei ist, dass man mehrere Einschreiben senden muss, weil das erste stets mit "Empfänger unbekannt" zurückkommt (lieber Postbote ...). Verpasster Inbetriebnahme-Termin 01. August, folglich Verringerung der Einspeisevergütung. Dann Anwalt, Auftragsentzug und der Versuch einen Solarteur zu finden, der eine bestehende Anlage fertigstellt ... vergeblich. Letztlich den TRE in Eigenleistung montiert (das CUN ist übrigens schnell und hilfsbereit, ganz anders als von Herrn Schulz dargestellt). Dazu noch den falschen, von Herrn Schulz montierten 30mA-RCD (der Wechselrichter fordert 300mA) ausgetauscht, eine Firma gefunden und beauftragt, die (fertige) PV-Anlagen prüft und anmeldet. Winteranfang...