Top Secret
25. March 2026
Wer mit einem Dienstfahrzeug unterwegs ist, sollte sich auch an die für alle geltende StVO halten. Nicht so wie am gestrigen Tage dem 12.10.2022 auf der A66 Richtung Wiesbaden. Nur weil man blinkt, ist dies nicht das allgemeine Recht um seine Fahrspur zu wechseln und so einem überholenden direkt vor die Motorhaube zu ziehen. Ebenso konnte man gut beobachten wie der Fahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fuhr, andere Verkehrsteilnehmer rechts überholte und sich schließlich extrem spät in die Ausfahrt Richtung Liederbach eingegliederte. Außenwirkung des Unternehmens Note 6